Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß VO EU 2019/2088
Das Unternehmen veröffentlicht gemäß Art. 4 (1) b) VO (EU) 2019/2088 auf seiner Internetseite folgende Information dazu:
„Die EU verpflichtet uns, die Kunden über unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen zu informieren. „Nachhaltigkeitsrisiko“ ist laut Definition „ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte“. Als „Nachhaltigkeitsfaktor“ werden „Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ angesehen.
Das Unternehmen hat keine über die stetige Beobachtung des Börsenkurses der Wertpapiere hinausgehende Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen für den Kunden.
Dies aus folgendem Grund:
Zwar ist es völlig richtig, dass die EU den Kapitalmarktteilnehmern, die mit einer „Nachhaltigkeit“ ihrer Produkte oder Dienstleistungen werben, strenge Transparenzvorschiften auferlegt. Hier gibt es viele Missstände, denn oftmals ist in der Werbemarke „Nachhaltigkeit“ nichts Nachhaltiges enthalten. Wir haben uns entschieden, (noch) kein Nachhaltigkeitsprodukt (etwa in Form einer gesonderten „Anlagerichtlinie Nachhaltigkeit“) aufzulegen. Dies auch, weil wir derzeit nicht schlauer sind als die Experten des jeweiligen Fachgebietes (Ist ein Elektroauto nun nachhaltiger als ein Benzinauto und wann wird die Bewertung offensichtlich und wann wirkt sich das im Börsenkurs von Daimler und Tesla aus? Beschäftigt LVMH nun derzeit Magermodells oder nicht?).
Wir sehen die Risiken der Nachhaltigkeit für ihr Portfolio aber trotzdem umfassend und bestens dadurch berücksichtigt, dass wir die Börsenkursentwicklung unseres Anlageuniversums täglich genau beobachten. Jeder börsennotierter Emittent unterliegt mit seinem Geschäftsmodell den sich wandelnden gesellschaftlichen Moralvorstellungen, die sich dann in sich wandelnde Rechtsvorschriften der jeweils für den Geschäftsbetrieb des Emittenten zuständigen nationalen Staaten ausdrückt oder – auch im Vorfeld – einer moralischen Abwendung der Anlegerschaft. Dies drückt sich in den sinkenden Kursen (steigende Rechtskosten oder nachlassende Nachfrage) aus. Dies stellt ein Risiko für die davon betroffenen Teile Ihrer von uns verwalteten Vermögenswerte dar. Wir legen für seine Kunden ausschließlich in börsennotierten Wertpapieren an. Dies mit gutem Grund, denn der Mechanismus der Börsenkursbildung ist die beste aller Risikoeinschätzungsverfahren. Dies gilt auch für die steigende Rechtskosten einer sich im Wandel befindlichen Rechtsordnung und die sich wandelnden Moralvorstellungen der Anlegerschaft.
Es ist völlig ausgeschlossen, dass wir uns derzeit mit den geplanten globalen und nationalen Regulierungsvorhaben für Emittenten des Anlageuniversums beschäftigt oder aber die Moralvorstellungswandlungen der internationalen Anlegerschaft analysieren. Wer kann seriös voraussagen, wann Google/Youtube verstaatlicht, Amazon zerschlagen und das Geschäftsmodell von Facebook verboten wird. Das braucht es aber auch nicht, denn sämtliche dazu vorliegenden Informationen, Prognosen und Bewertungen sind in dem Börsenkurs inkorporiert.
Insofern stellt die ganz übliche tägliche Beobachtung des Börsenkurses das beste aller Mittel dar, um Risiken bei den Titeln des Anlegerportfolios und geplanten Anlagen für diese Portfolien zu beurteilen. Dies gilt eben auch für die Risiken aus Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung im Geschäftsbereich der Emittenten. Es wäre geradezu absurd zu verlangen, dass das Unternehmen andere – notwendigerweise schlechtere – Verfahren einsetzt, um das Nachhaltigkeitsrisiko zu bewerten.
Wir hoffen Ihnen unsere Gründe für unsere Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hinreichend dargelegt zu haben.“