I AM HEAT. I AM COLD. I AM POWER.

WARNHINWEIS: Der Erwerb dieses Wertpapieres ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetztes Vermögens führen.
Eckdaten der VISSOLAR-Anleihe
Geschäftstätigkeit der Emittentin

Als Pionier und einer der Marktführer im Vertrieb und der Installation von Wärmepumpen-, Solar- und Brennstoffzellensystemen verfügt die B4H Brennstoffzelle4Home GmbH (B4H) über langjährige Branchenerfahrung, außergewöhnliches Know-how, technologische Innovationen und ein starkes Fachpartner-Netzwerk. So konnte B4H bereits hunderte solcher Systeme vertreiben und installieren und gehört damit zu einem der erfahrensten deutschen Unternehmen in diesem Marktsegment. Durch den eigenentwickelten und am Markt einzigartigen Salesmanager können Angebote und Wirtschaftlichkeitsprognosen für potenzielle Kunden innerhalb weniger Minuten automatisch berechnet und grafisch leicht verständlich dargestellt werden.
Das Kerngeschäft der Unternehmensgruppe bilden die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Installation von nachhaltigen, zukunftssicheren und bezahlbaren Energiesystemen. Dabei fokussiert sich B4H insbesondere auf ihre hauseigene Marke VISSOLAR, die für ein eigenentwickeltes Hybridsolar-Homesystem steht, das von Bureau Veritas – einem der weltweit führenden Klassifikations- und Zertifizierungsgesellschaften – zertifiziert wurde. Zudem tragen die VISSOLAR-Produkte die in diesem Bereich wichtigsten Gütesiegel wie Q-Label, KIWA und European Keymark und sind für verschiedene Förderprogramme national und international registriert.
Außerbörsliche Zeichnung
Über den nachfolgenden Button können Anleger
den 9,00% VISSOLAR-Bond 2023/2028
der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH zeichnen.
Dokumente
Wichtige Anlegerinformationen
Finanzberichte
VISSOLAR Hybridsolar Energiesystem
(Strom, Wärme und Warmwasser in einem)
Pressemitteilungen & CORPORATE NEWS
BOND MAGAZINE Ausgabe 202, 13.07.2023
Guben, 27.06.2023
Die B4H Brennstoffzelle4Home GmbH (B4H), ein deutschlandweit aktiver Spezialist für die Entwicklung, die Herstellung, den Vertrieb und die Installation von Wärmepumpen-, Solar- und Brennstoffzellensystemen, will ihre Wachstumsdynamik nochmals steigern…
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Es handelt sich um eine auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung.
Die Emittentin beabsichtigt, den nach Abzug der Emissionskosten von maximal EUR 950.000 verbleibenden Emissionserlös von EUR 9.050.000 oder weniger vor allem für Warenvorfinanzierung von Solarwärmepumpen-Komplett-Energiesystemen, bestehend unter anderem aus Solarwärmepumpe, Solar-Hybridkollektor-Komplettanlage, Hygiene-Kombispeicher und Stromspeichersystem mit Notstromfunktion für weitere Installationen, um günstigere Einkaufskonditionen zu erreichen, zu verwenden. Der Emissionserlös ist auch für den Ausbau des Vertriebsteams und Finanzierung vertriebsunterstützender Maßnahmen sowie den allgemeinen Geschäftsbetrieb vorgesehen.
Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung „VISSOLAR Bond“
DE000A351N89
Die Schuldverschreibung einschließlich der Zinsansprüche ist für die gesamte Laufzeit in einer Globalurkunde ohne Globalzinsschein verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt, bis alle Verpflichtungen der Emittentin aus der Schuldverschreibung erfüllt sind. Die Schuldverschreibung begründet nicht nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin.
Die Schuldverschreibungen werden ab dem 25. August 2023 (einschließlich) bis zum 25. August 2028 (ausschließlich) zu einem Satz von 9,00 % p. a. verzinst.
Die Schuldverschreibungen werden mit Valuta am 25. August 2023 (einschließlich) bis zum 25. August 2028 (ausschließlich) mit einem Zinssatz von 9 Prozent per annum verzinst. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 25. August und am 25. Februar eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung auf die Schuldverschreibungen erfolgt am 25. Februar 2024.
Der Anleger hat grundsätzlich Stückzinsen [= (Nennwert x Zinssatz x Zinstage) / (365 x 100)] zu leisten, wenn der Erwerb der Schuldverschreibung nach Beginn der ersten Zinsperiode (d.h. nach dem 25. August 2023) erfolgt. Die Berechnung der Stückzinsen erfolgt durch die Emittentin. Die Stückzinsen dienen als Ausgleich für den Vorteil des Anlegers, dass ihm am nächsten Zinstermin die Zinsen für eine volle Zinsperiode ausgezahlt werden, obwohl er die Schuldverschreibung ggf. erst nach Beginn der Laufzeit gezeichnet hat und ihm somit eigentlich nur anteilige Zinsen zustehen würden.
Die Rechte des Anleihegläubigers umfassen das Recht auf Zins- und Kapitalrückzahlung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Die Laufzeit der Schuldverschreibung beginnt am 25. August 2023 und endet mit Ablauf des 25. August 2028. Die Schuldverschreibungen werden am 25. August 2028 (der „Fälligkeitstermin“) zum Nennbetrag zurückgezahlt (der „Rückzahlungsbetrag“).
Die Veräußerbarkeit und Handelbarkeit der Schuldverschreibungen kann mangels liquiden Marktes stark eingeschränkt oder unmöglich sein. Die Schuldverschreibungen sind frei übertragbar. Trotz der vorgesehenen Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse kann die Veräußerbarkeit (und Handelbarkeit) während der Laufzeit stark eingeschränkt oder unmöglich sein, wenn aufgrund fehlender Nachfrage kein liquider Sekundärmarkt besteht oder ein solcher Markt, sofern er besteht, nicht fortgesetzt wird. Allein die Tatsache, dass die Schuldverschreibungen in den Handel einbezogen werden können, führt nicht zwingend zu größerer Liquidität als bei außerbörslich gehandelten Schuldverschreibungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleihegläubiger seine Schuldverschreibungen nicht, nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder nicht zu dem gewünschten Preis veräußern kann. Die Möglichkeit des Verkaufs der Schuldverschreibungen kann darüber hinaus in einzelnen Ländern weiteren Beschränkungen unterliegen. Zudem kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen aufgrund der geringen Liquidität und anderer Faktoren Schwankungen ausgesetzt sein. Sollten die Schuldverschreibungen nicht in einen börslichen Handel einbezogen werden oder zukünftig nicht mehr einbezogen sein, wäre ihre Veräußerbarkeit stark eingeschränkt oder gar nicht möglich. Im ungünstigsten Fall muss der Anleihegläubiger daher damit rechnen, seine Schuldverschreibungen börslich oder auch außerbörslich nicht verkaufen zu können und das Ende der Laufzeit der Schuldverschreibungen abwarten zu müssen. Außerdem wird es in diesem Fall für die Schuldverschreibungen keinen an der Börse ermittelten Kurs geben.
Kündigung durch die Anleger: Die Schuldverschreibungen können durch die Anleihegläubiger nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungsgründe sind:
- die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag zahlt
- die Emittentin irgendeine andere Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, mit Ausnahme nach § 7, nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung unheilbar ist oder, sofern sie heilbar ist, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Hauptzahlstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Anleihegläubiger erhalten und die Emittentin entsprechend benachrichtigt hat, gerechnet ab dem Tag des Zugangs der Benachrichtigung bei der Emittentin
- die Emittentin oder eine Wesentliche Tochtergesellschaft (wie nachstehend definiert) eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als EUR 750.000 (in Worten: siebenhundertfünfzigtausend Euro) aus einer Finanzverbindlichkeit (wie nachstehend definiert) oder aufgrund einer Bürgschaft oder Garantie, die für solche Verbindlichkeiten Dritter gegeben wurde, bei (ggf. vorzeitiger) Fälligkeit bzw. nach Ablauf einer etwaigen Nachfrist bzw. im Falle einer Bürgschaft oder Garantie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft oder Garantie erfüllt (Drittverzug)
Kündigung durch die Emittentin: Der Emittentin ist eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen aus steuerlichen Gründen nach den Anleihebedingungen § 4 a) möglich. Die Emittentin kann nach den Anleihebedingungen § 4 b) erstmals nach Ablauf von drei Jahren vorzeitig kündigen. Wenn 80 Prozent oder mehr des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, ist die Emittentin berechtigt, die verbleibenden Anleihen nach § 4 c) der Anleihebedingungen zu kündigen. Die Anleihebedingungen enthalten Bestimmungen hinsichtlich einer Negativverpflichtung der Emittentin für die Besicherung von zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten.
Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 15. Dezember 2023 in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) einbezogen werden.
Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen unmittelbaren, unbedingten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmung ein Vorrang eingeräumt wird. Der Anleger ist über seinen geleisteten Anlagebetrag hinaus nicht zu Nachschüssen verpflichtet.
Negativerklärung: Die Emittentin verpflichtet sich solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Hauptzahlstelle (wie in § 11 definiert) zur Verfügung gestellt worden sind, keine Grundpfandrechte, Pfandrechte, Belastungen oder sonstigen Sicherungsrechte (jedes solches Sicherungsrecht eine „Sicherheit“) in Bezug auf ihren gesamten oder Teil ihres Geschäftsbetriebes, Vermögen oder Einkünfte, jeweils gegenwärtig oder zukünftig, zur Sicherung von anderen Kapitalmarktverbindlichkeiten (wie nachstehend definiert) zu bestellen, ohne gleichzeitig oder zuvor für alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge in gleicher Weise und in gleichem Rang Sicherheiten zu bestellen oder für alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge solch eine andere Sicherheit zu bestellen, die von einer unabhängigen, anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertig anerkannt wird. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Sicherheiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder die als Voraussetzung für staatliche Genehmigungen verlangt werden.
Der Erwerbspreis je Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag von 1.000 Euro. Daneben hat der Anleger Stückzinsen an die Emittentin zu leisten, wenn der Erwerb nach Beginn der Laufzeit erfolgt. Es werden dem Anleger keine weiteren Kosten und Steuern in Rechnung gestellt. Weitere Kosten können durch individuelle Entscheidungen/Gegebenheiten der Anleger entstehen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Emittentin keine Aussage getroffen werden.
B4H Brennstoffzelle4Home GmbH
Berliner Straße 20, 03172 Guben
Telefon: +49 (0)3561 – 622 99 92
Telefax: +49(0)3561 – 502 49 97
E-Mail: info@brennstoffzelle4home.com
Rechtsträgerkennung (LEI): 391200ON7SWL8WCIPF87
Geschäftsführer: Karolina Balthasar
Registergericht Cottbus: HRB 14252 CB
Die Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden.
Die Anlegerin/der Anleger sollte sich daher bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen.
Die Anlegerin/der Anleger kann das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon (=Totalverlustrisko) verlieren.
Anleger, die wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen wollen, müssen nach den nationalen Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaigen Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur in dem Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.