einem der attraktivsten Märkte Europas.

Warnhinweis: Der Erwerb dieses Wertpapieres ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetztes Vermögens führen.
Anbieterin und Emittentin ist die Bauakzente Balear Invest GmbH mit Sitz in Kaarst.
Die Emittentin rekonstruiert und errichtet mittelbar über Projektgesellschaften exklusive Wohnhäuser auf den Balearischen Inseln mit Schwerpunkt auf der Insel Mallorca. In der Regel hält die Emittentin die Mehrheit der Gesellschaftsanteile an den Projektgesellschaften, die nach der Rechtsordnung des Königreichs Spanien gegründet werden. Die Projektentwicklungen der Immobilien erfolgen gemeinsam mit erfahrenen Architekten, Innenausstattern und Landschaftsplanern. Mit der Bauleistung wird ein lokaler Generalübernehmer beauftragt.
Der Schwerpunkt der Emittentin und ihrer Projektgesellschaften liegt auf sog. „Luxus-Immobilien“. Bei der Auswahl der Projekte liegt der Fokus auf einem unverbaubaren Meerblick und der Nähe von frequentierten Buchten im südwesten von Mallorca und ca. 15 bis 30 Minuten vom Flughafen entfernt.
Emittentin: | Bauakzente Balear Invest GmbH |
ISIN: | DE000A30VGQ1 |
Festzins: | 5,50 Prozent p.a. |
Laufzeit: | beginnt am 01. September 2022 endet am 31. August 2027 |
Emissionsvolumen: | 8.000.000 Euro |
Mindestanlage: | 3.000 Euro |
Wertpapierart: | Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen |
der Bauakzente Balear Invest GmbH
für die Schuldverschreibung „Ocean View Balear 2027“
Die Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) richten sich an Privatkunden (natürliche oder juristische Personen) gemäß § 67 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes, die über erweiterte Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit Anleihen verfügen, um die Risiken aus den angebotenen Anleihen angemessen beurteilen zu können.
Sie richten sich an Anleger, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung verfolgen und einen langfristige Anlagehorizont haben.
Der Anleger sollte wirtschaftlich fähig sein Verluste zu tragen, die sich aus den Anleihen ergeben können. Insbesondere sollte er wirtschaftlich fähig sein, einen Totalverlust des eingesetzten Anlagebetrags bis zu 100% des eingesetzten Kapitals tragen zu können.
Der Anleger muss bereit sein, in Wertpapiere zu investieren, die mit einer Risikobewertung auf einer Skala von 1 (sicherheitsorientiert, sehr geringe bis geringe Risiken) bis 7 (sehr risikobereit, höchste Risiken) in Risikoklasse 6 eingestuft wurden.
Die Anleihen sind nicht zur Altersvorsorge und nicht für Anleger geeignet, die Wert auf Kapitalschutz legen, keinen vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals tragen können und/oder kurzfristigen oder mittelfristigen Liquiditätsbedarf haben.
Es gibt 2 Möglichkeiten die „Ocean View Balear 2027“ zu erwerben:
Über den nachfolgenden Button können Anleger die 5,50% Anleihe der Bauakzente Balear Invest GmbH zeichnen.
Die Zeichnung erfolgt zum Festpreis von 100% (zzgl. Stückzinsen) und ohne die sonst üblichen Transaktionsgebühren.
Jetzt investieren – Ocean View Balear 2027.
Es handelt sich um eine auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung.
Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung „Erste Gecci Anleihe (2025)“
DE000A3E46C5
Die Schuldverschreibung einschließlich der Zinsansprüche ist für die gesamte Laufzeit in einer Globalurkunde ohne Globalzinsschein verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt, bis alle Verpflichtungen der Emittentin aus der Schuldverschreibung erfüllt sind. Die Schuldverschreibung begründet nicht nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin.
Der Anleger hat während der Laufzeit der Schuldverschreibung das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 5,75 % p. a.. Die Zinsen werden jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der erste Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufes. Der erste Zinslauf läuft vom 01. August 2020 bis zum 31. Juli 2021. Alle weiteren Zinsläufe beginnen am 01. August eines Jahres und enden am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Die erste Zinszahlung ist am 02. August 2021 fällig. Für den letzten Zinslauf ist die Zahlung der Zinsen am 01. August 2025 fällig.
Der Anleger hat grundsätzlich Stückzinsen [= (Nennwert x Zinssatz x Zinstage) / (365 x 100)] zu leisten, wenn der Erwerb der Schuldverschreibung nach Beginn der ersten Zinsperiode (d.h. nach dem 01. August 2020) erfolgt. Die Berechnung der Stückzinsen erfolgt durch die Emittentin. Die Stückzinsen dienen als Ausgleich für den Vorteil des Anlegers, dass ihm am nächsten Zinstermin die Zinsen für eine volle Zinsperiode ausgezahlt werden, obwohl er die Schuldverschreibung erst während dieser Zinsperiode gezeichnet oder börslich erworben hat, ihm somit eigentlich nur anteilige Zinsen für diese Zinsperiode zustehen würden.
Die Anleger haben das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen und Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit. Eine Verlustbeteiligung des Anlegers besteht nicht.
Die Laufzeit der Schuldverschreibung beginnt am 01. August 2020 und endet mit Ablauf des 31. Juli 2025. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit einmalig um zwölf Monate zu verlängern. Die Emittentin wird die Schuldverschreibung am ersten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibung. Der Rückzahlungsbetrag unterliegt keinen börslichen Kursschwankungen.
Vor Ablauf der Laufzeit kann die Schuldverschreibung jederzeit übertragen, von einem Kaufinteressenten erworben, an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht für den Anleger nicht. Davon unberührt besteht für den Anleger das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (Ziff. 10 der Anleihebedingungen). Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet wird, die Emittentin in Liquidation tritt oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Zinstermin gezahlt werden. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt im Falle einer außerordentlichen Kündigung zum Nennbetrag zzgl. anteiliger Zinsen am ersten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung.
Die Emittentin hat einen Antrag auf Börsenzulassung und -handel an der Frankfurter Börse im Marktsegment „Quoting Board“ gestellt. Diese Börsenzulassung erfolgte am 01. Oktober 2020.
Die Schuldverschreibung begründet unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und dinglich nicht besicherte Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin, die mit allen anderen nicht nachrangigen Verpflichtungen in gleichem Rang stehen, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben.
Negativerklärung: Die Emittentin verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus der Schuldverschreibung auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen Verbindlichkeiten der Emittentin stehen oder diesen im Rang vorgehen. Ferner verpflichtet sich die Emittentin, keine gegenwärtigen oder zukünftigen eigenen Kapitalmarktverbindlichkeiten durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens abzusichern oder absichern zu lassen, sofern nicht diese Schuldverschreibungen anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen. Ferner verpflichtet sich die Emittentin, keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten Dritter abzusichern.
Der Erwerbspreis entspricht dem gewählten Nennbetrag des Anlegers. Bei Erbringung des Mindestnennbetrages beträgt der Erwerbspreis Euro 1.000,-. Daneben hat der Anleger Stückzinsen an die Emittentin zu leisten, wenn der Erwerb nach Beginn der Laufzeit erfolgt. Es werden dem Anleger keine weiteren Kosten und Steuern in Rechnung gestellt. Allerdings können weitere Kosten durch individuelle Entscheidungen/Gegebenheiten der Anleger entstehen (Transaktions- oder Verwahrungsgebühren durch die Depotbank des Anlegers). Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden.
Anbieterin und Emittentin ist die Gecci Investment KG mit Sitz in Nettlingen-Söhlde (Geschäftsanschrift: Nordasseler Str. 5, 31185 Nettlingen-Söhlde, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nr. HRA 202236).
Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Wertpapier-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist oder der Warnhinweis des § 4 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz nicht enthalten ist und wenn das Erwerbsgeschäft nach Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts und während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot der Wertpapiere im Inland, abgeschlossen wurde.
Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Spezielle Risiken aus dem Geschäftsmodell der Emittentin sind dem Wertpapier-Informationsblatt der Emittentin auf dieser Internetseite zu entnehmen.
Hinkel & Cie. bietet auf den folgenden Seiten ausschließlich die Übermittlung eines Zeichnungsantrags des Anlegers an den Emittenten an und keine anderen Finanzdienstleistungen. Hinkel & Cie. hat keine Empfehlungen zur Zeichnung ausgesprochen und auch nicht auf eine Zeichnung hingewirkt. Hinkel & Cie. wird lediglich als Bote des Anlegers für dessen selbständig getroffene Zeichnungsentscheidung tätig und darüber hinaus ausschließlich im Auftrag des Emittenten als Dienstleister gemäß § 6 WpPG zur Zeichnung über einen Wertpapierdienstleister unter Abfrage und Prüfung der Anlagegrenzen durch diesen.
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Wertpapiere der Emittenten dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) definiert) nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Emittenten beabsichtigen nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA durchzuführen.
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