einem der attraktivsten Märkte Europas.
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Warnhinweis: Der Erwerb dieses Wertpapieres ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetztes Vermögens führen.
Mallorca ist einer der attraktivsten Immobilienmärkte Europas. Immer mehr Menschen zieht es auf die Insel und so trifft ein knappes Angebot auf hohe Nachfrage – insbesondere im Luxus-Segment. Die Bauakzente Balear Invest GmbH mit Sitz in Kaarst entwickelt exklusive Wohnimmobilien auf Mallorca – mit Fokus auf den begehrten Südwesten der Insel. Sie ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Bauakzente Uhlig GmbH.
Die Bauakzente Gruppe ist ein inhabergeführter Immobilienprojektentwickler mit über 15 Jahren Erfahrung bei der Realisierung und dem Verkauf von Ein- & Mehrfamilienhäusern im gehobenen Segment in Deutschland und auf Mallorca. Auf der Baleareninsel ist die Gruppe seit 2015 und hat seitdem bereits 6 Objekte erfolgreich realisiert und veräußert. Dabei profitiert Bauakzente von einem etablierten Netzwerk aus Architekten, Lieferanten, lokalen Baufirmen und Maklern. Derzeit befindet sich in Cala Llamp, in der Nähe von Port Andratx, eine Villa mit unverbaubarem Meerblick im Bau. Nach der Fertigstellung Mitte 2023 soll sie für über 10 Mio. Euro verkauft werden. Noch in diesem Jahr beginnt die Entwicklung der nächsten Traumimmobilie. Dafür hat Bauakzente Balear bereits ein Grundstück in Nova Santa Ponsa mit unverbaubarem Blick auf Port Adriano und das offene Meer mit Südausrichtung optioniert. Zur Finanzierung dieses und weiterer Projekte auf Mallorca begibt die Bauakzente Balear Invest GmbH eine Unternehmensanleihe.
Emittentin: | Bauakzente Balear Invest GmbH |
ISIN: | DE000A30VGQ1 |
Festzins: | 6,50 Prozent p.a. |
Laufzeit: | beginnt am 01. September 2022 endet am 31. August 2027 |
Emissionsvolumen: | 8.000.000 Euro |
Mindestanlage: | 3.000 Euro |
Wertpapierart: | Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen |
der Bauakzente Balear Invest GmbH
für die Schuldverschreibung „Ocean View Balear 2027“
Die Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) richten sich an Privatkunden (natürliche oder juristische Personen) gemäß § 67 Absatz 3 des Wertpapier-handelsgesetzes, die über erweiterte Kenntnisse und/oder Erfahrungen mit Anleihen verfügen, um die Risiken aus den angebotenen Anleihen angemessen beurteilen zu können.
Sie richten sich an Anleger, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung verfolgen und einen langfristigen Anlagehorizont haben.
Der Anleger sollte wirtschaftlich fähig sein Verluste zu tragen, die sich aus den Anleihen ergeben können. Insbesondere sollte er wirtschaftlich fähig sein, einen Totalverlust (100%) des eingesetzten Anlagebetrags des eingesetzten Kapitals tragen zu können.
Der Anleger muss bereit sein, in Wertpapiere zu investieren, die mit einer Risikobewertung auf einer Skala von 1 (sicherheitsorientiert, sehr geringe bis geringe Risiken) bis 7 (sehr risikobereit, höchste Risiken) in Risikoklasse 6 eingestuft wurden.
Die Anleihen sind nicht zur Altersvorsorge und nicht für Anleger geeignet, die Wert auf Kapitalschutz legen, keinen vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals tragen können und/oder kurzfristigen oder mittelfristigen Liquiditätsbedarf haben.
Es gibt 2 Möglichkeiten die „Ocean View Balear 2027“ zu erwerben:
Gerne können Sie über den nachfolgenden Link die aktuelle Notierung der Anleihe mit der Wertpapier-Kenn-Nr. DE000A30VGQ1 feststellen.
Bitte notieren oder kopieren Sie diese Wertpapier-Kennnummer. Sie benötigen diese beim Kauf der Anleihe, nach dem Sie über den Button „Kaufen“ die gewünschte Bank ausgewählt und sich dort angemeldet haben.
Über den nachfolgenden Button können Anleger die 6,50% Anleihe der Bauakzente Balear Invest GmbH zeichnen.
Die Zeichnung erfolgt zum Festpreis von 100% (zzgl. Stückzinsen) und ohne die sonst üblichen Transaktionsgebühren.
Jetzt investieren – Ocean View Balear 2027.
GBC AG Investment Research, 13. Oktober 2022
„Die Nachfrage nach Luxus-Immobilien auf Mallorca ist seit Jahren hoch und das Angebot knapp. Daran werden auch hohe Inflation, steigende Zinsen und eine drohende Rezession nichts ändern“, sagt Projektentwickler Torsten Uhlig.
BONDGUIDE, 05. September 2022
Kaarst/Mallorca, 05. September 2022
Kaarst/Mallorca, 18. August 2022
Es handelt sich um eine auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung.
Die Anleihemittel sollen für die Wachstumsfinanzierung innerhalb des bewährten Geschäfts-modells genutzt werden. Noch in diesem Jahr beginnt die Entwicklung der nächsten Traum-immobilie. Dafür hat Bauakzente Balear bereits ein Grundstück in Nova Santa Ponsa mit unverbaubarem Blick auf Port Adriano und das offene Meer mit Südausrichtung optioniert. Zukünftig soll jedes Jahr mit dem Bau eines neuen Objektes begonnen werden.
Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung „Ocean View Balear 2027″“
DE000A30VGQ1
Die Schuldverschreibung einschließlich der Zinsansprüche ist für die gesamte Laufzeit in einer Globalurkunde ohne Globalzinsschein verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt, bis alle Verpflichtungen der Emittentin aus der Schuldverschreibung erfüllt sind. Die Schuldverschreibung begründet nicht nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin.
Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. September 2022 (einschließlich) bis zum 31. August 2027 (einschließlich) zu einem Satz von 6,50 % p. a. verzinst. Im Falle einer Laufzeit-verlängerung beträgt der Zinssatz für den verlängerten Zeitraum 7,50 % p.a. Zinszahlungen erfolgen am ersten Bankarbeitstag nach dem Ablauf eines Zinslaufes. Ein Zinslauf beginnt am 01. September und endet am 31. August des Folgejahres. Die erste Zinszahlung ist am 01. September 2023 fällig.
Die Emittentin wird die Schuldverschreibungen am 01. September 2027, dem ersten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit, zum Nennbetrag unbar durch Überweisung auf ein Konto des Anlegers zum Nennbetrag zurückzahlen. Im Falle einer einmaligen Laufzeit-verlängerung um 1 Jahr ist der Rückzahlungstermin der 01. September 2028 und im Falle der zweimaligen Laufzeitverlängerung um ein Jahr ist der Rückzahlungstermin der 01. September 2029.
Der Anleger hat grundsätzlich Stückzinsen [= (Nennwert x Zinssatz x Zinstage) / (365 x 100)] zu leisten, wenn der Erwerb der Schuldverschreibung nach Beginn der ersten Zinsperiode (d.h. nach dem 01. September 2023) erfolgt. Die Berechnung der Stückzinsen erfolgt durch die Emittentin. Die Stückzinsen dienen als Ausgleich für den Vorteil des Anlegers, dass ihm am nächsten Zinstermin die Zinsen für eine volle Zinsperiode ausgezahlt werden, obwohl er die Schuldverschreibung ggf. erst nach Beginn der Laufzeit gezeichnet hat und ihm somit eigentlich nur anteilige Zinsen zustehen würden.
Die Rechte des Anleihegläubigers umfassen das Recht auf Zins- und Kapitalrückzahlung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Die Laufzeit der Schuldverschreibung beginnt am 01. September 2022 und endet mit Ablauf des 31. August 2027. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit einseitig, bis zu zwei Mal, um jeweils ein Jahr zu verlängern, ohne dass es der Zustimmung der Anleger bedarf (Laufzeitverlängerung). Die Emittentin wird die Schuldverschreibung am 1. September 2027, bzw. dem ersten Bankarbeitstag nach Ende der Laufzeit zum Nennbetrag unbar durch Überweisung auf ein Konto des Anlegers zurückzahlen. Im Falle einer Laufzeitverlängerung ist der Rückzahlungstermin der 1. September des Folgejahres (2028), bzw. des übernächsten Folgejahres (2029) bei zweifacher Verlängerung. Im Falle einer Laufzeitverlängerung beträgt der Zinssatz für den verlängerten Zeitraum 7,50 % p.a.
Risiko eingeschränkter Veräußerbarkeit: Es ist eine Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börsen Frankfurt am Main, Hamburg und Berlin geplant, nicht aber eine Notierung am geregelten Markt. Daher ist die Veräußerbarkeit der Schuldverschreibungen eingeschränkt. Bei Anlegern, die während der Laufzeit die Schuldverschreibungen verkaufen möchten, besteht daher das Risiko, dass die Schuldverschreibungen nicht oder zu einem aus Sicht der Anleger nur geringen Marktpreis verkauft werden können.
Kündigung durch die Anleger: Die Schuldverschreibungen können durch die Anleihegläubiger nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungsgründe sind unter anderem eine 30 Tage andauernde Nichtzahlung von fälligem Kapital oder Zinsen, die Verletzung sonstiger Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen (sofern diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen geheilt wird) sowie bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit einer Insolvenz, Abwicklung oder Kontrollwechsel der Emittentin. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Kündigung durch die Emittentin: Die Emittentin ist berechtigt, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Zinslaufs zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen. Erstmals ist eine solche Kündigung zum 31. August 2025 zulässig. Im Falle einer Kündigung zum 31. August 2025 sind die Schuldverschreibungen zu 102% des Nennbetrages zur Rückzahlung fällig. Im Falle einer Kündigung zum 31. August 2026 sind die Schuldverschreibungen zu 101% des Nennbetrages zur Rückzahlung fällig. Ferner bleibt das Recht der Emittentin zur außerordentlichen Kündigung der Schuldverschreibungen aus wichtigem Grund unberührt. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Nennbetrag.
Es ist eine Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börsen Frankfurt am Main, Hamburg und Berlin geplant, nicht aber eine Notierung am geregelten Markt. Daher ist die Veräußerbarkeit der Schuldverschreibungen eingeschränkt. Bei Anlegern, die während der Laufzeit die Schuldverschreibungen verkaufen möchten, besteht daher das Risiko, dass die Schuldverschreibungen nicht oder zu einem aus Sicht der Anleger nur geringen Marktpreis verkauft werden können.
Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang untereinander. Der Anleger ist über seinen geleisteten Anlagebetrag hinaus nicht zu Nachschüssen verpflichtet.
Negativerklärung: Die Emittentin verpflichtet sich, für die Laufzeit der Schuldverschreibungen sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen Verbindlichkeiten der Emittentin stehen oder diesen im Rang
vorgehen. Ferner verpflichtet sich die Emittentin, keine gegenwärtigen oder zukünftigen eigenen Verbindlichkeiten durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens abzusichern oder absichern zu lassen, sofern nicht die Schuld-verschreibungen zur gleichen Zeit und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen. Ferner verpflichtet sich die Emittentin, keine gegenwärtigen oder zukünftigen Verbindlichkeiten Dritter abzusichern.
Der Erwerbspreis je Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag von 1.000 Euro. Der Mindestanlagebetrag beträgt 3.000 Euro. Daneben hat der Anleger Stückzinsen an die Emittentin zu leisten, wenn der Erwerb nach Beginn der Laufzeit erfolgt. Es werden dem Anleger keine weiteren Kosten und Steuern in Rechnung gestellt. Weitere Kosten können durch individuelle Entscheidungen/Gegebenheiten der Anleger entstehen. Über die konkrete Höhe der vorgenannten Kosten kann von der Emittentin keine Aussage getroffen werden.
Anbieterin und Emittentin ist die Bauakzente Balear Invest GmbH mit Sitz in Kaarst (Geschäftsanschrift: Matthias-Claudius-Straße 17, 41564 Kaarst), gegründet am 22. Oktober 2015 und eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Neuss unter der Nr. 18457 am 23. November 2015. Geschäftsführer der Emittentin ist Herr Torsten Uhlig. Alleingesellschafterin ist die Bauakzente Uhlig GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Neuss, unter der HRB Nr. 13376, dessen 100%-iger Gesellschafter Herr Torsten Uhlig ist.
Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Wertpapier-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist oder der Warn-hinweis des § 4 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz nicht enthalten ist und wenn das
Erwerbsgeschäft nach Veröffentlichung des Wertpapier-Informationsblatts und während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten öffentlichen Angebot der Wertpapiere im Inland, abgeschlossen wurde.
Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum voll-ständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Hinkel & Cie. bietet auf den folgenden Seiten ausschließlich die Übermittlung eines Zeichnungsantrags des Anlegers an den Emittenten an und keine anderen Finanzdienstleistungen. Hinkel & Cie. hat keine Empfehlungen zur Zeichnung ausgesprochen und auch nicht auf eine Zeichnung hingewirkt. Hinkel & Cie. wird lediglich als Bote des Anlegers für dessen selbständig getroffene Zeichnungsentscheidung tätig und darüber hinaus ausschließlich im Auftrag des Emittenten als Dienstleister gemäß § 6 WpPG zur Zeichnung über einen Wertpapierdienstleister unter Abfrage und Prüfung der Anlagegrenzen durch diesen.
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Wertpapiere der Emittenten dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) definiert) nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Emittenten beabsichtigen nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA durchzuführen.
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